01.11.2006, 12:11
Hallo Tu Lan,
laß Dich von Deiner Krankenkasse bitte nicht verarschen.
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, hat Deine Arbeitsunfähigkeit mit dem KH-Aufenthalt doch noch vor dem offiziellen Ende deiner Beschäftigung geendet, oder? Also, wenn Du nicht gerade als Praktikantin oder ähnliches, sondern als ganz "normale Beschäftige" gearbeitet hast, hast Du nach dem Ende deines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Krankengeld! Wichtig ist halt, daß die Arbeitsunfähigkeit durchgehend durch stationäre Behandlung und AU-Bescheinigungen vom Arzt abgedeckt ist (bei unterschiedlichen Diagnosen sollte es jeweils eine Überschneidung von mind. 1 Tag geben).
Und wenn die Dich für den 28.11. zum Medizinischen Dienst (MDK) vorladen, dann können die Dich nicht solange am langen Arm verhungern lassen. Eine rückwirkende Beendigung der AU durch den MDK ist nicht möglich. Schlimmstenfalls kann er die AU am 28.11. für beendet erklären (vorausgesetzt Du bist dann solange krankgeschrieben).
Mittlerweile sollten sie ja die entsprechende Verdienstbescheinigung von Deinem früheren Arbeitgeber angefordert haben (Zeit genug dafür ist ja gewesen). Eine Vorschußzahlung muß so oder so auf jeden Fall drin sein.
Stell Dich auf die Hinterfüße (sobald Deine Weisheitszähne das zulassen).
Gruß,
Aeryn
laß Dich von Deiner Krankenkasse bitte nicht verarschen.
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, hat Deine Arbeitsunfähigkeit mit dem KH-Aufenthalt doch noch vor dem offiziellen Ende deiner Beschäftigung geendet, oder? Also, wenn Du nicht gerade als Praktikantin oder ähnliches, sondern als ganz "normale Beschäftige" gearbeitet hast, hast Du nach dem Ende deines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Krankengeld! Wichtig ist halt, daß die Arbeitsunfähigkeit durchgehend durch stationäre Behandlung und AU-Bescheinigungen vom Arzt abgedeckt ist (bei unterschiedlichen Diagnosen sollte es jeweils eine Überschneidung von mind. 1 Tag geben).
Und wenn die Dich für den 28.11. zum Medizinischen Dienst (MDK) vorladen, dann können die Dich nicht solange am langen Arm verhungern lassen. Eine rückwirkende Beendigung der AU durch den MDK ist nicht möglich. Schlimmstenfalls kann er die AU am 28.11. für beendet erklären (vorausgesetzt Du bist dann solange krankgeschrieben).
Mittlerweile sollten sie ja die entsprechende Verdienstbescheinigung von Deinem früheren Arbeitgeber angefordert haben (Zeit genug dafür ist ja gewesen). Eine Vorschußzahlung muß so oder so auf jeden Fall drin sein.
Stell Dich auf die Hinterfüße (sobald Deine Weisheitszähne das zulassen).
Gruß,
Aeryn
Entweder man lebt oder man ist konsequent