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/inc/class_plugins.php 38 require_once
/inc/init.php 239 pluginSystem->load
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/showthread.php 28 require_once




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Für Euch gelesen: September 04
#3
Funktionelle Lebensmittel:
Pflanzenkonzentrate fragwürdig
(aid) - Gesundheits- und Wellnesstrends treiben zuweilen bizarre Produktblüten: Aloe-Vera-Drinks für die Schönheit, Johanniskrautjogurt für das Wohlbefinden oder auch Brot mit Traubenkernextrakten, das „wirkt wie Rotwein“ suggerieren dem Verbraucher einen besonderen Gesundheitswert, ja zuweilen sogar die Heilung von Krankheiten. Derartige Produkte sind jedoch nicht nur aus ernährungsphysiologischer Sicht von recht zweifelhaftem Nutzen. Auch rechtlich bewegen sie sich auf einem unsicheren Boden, stellte Helmut Streit vom Bundesverband der Lebensmittelchemiker kürzlich auf dem Seminar „Funktionelle Lebensmittel“ der Gesellschaft deutscher Chemiker in Frankfurt fest: Die Werbung mit krankheitsbezogenen Aussagen ist bei Lebensmitteln verboten. Slogans wie „heilt Prostatabeschwerden“ haben auf einem Kürbiskernbrötchen nichts zu suchen. Werbeaussagen, die sich auf die Beseitigung, Verhütung und Linderung von Krankheiten beziehen, sind ausschließlich Arzneimitteln vorbehalten. Problematisch kann auch die Verwendung von Pflanzenextrakten wie Polyphenolen aus Grüntee oder Lykopin aus Tomaten sein. Werden diese als Isolate oder Konzentrate zugesetzt, so handelt es sich um nicht zugelassene Zusatzstoffe. Diese Pflanzenstoffe wurden in konzentrierter Form von der Allgemeinbevölkerung bisher nicht verzehrt und haben bisher auch noch keine Zulassung als Zusatzstoff mit ernährungsphysiologischer Wirkung. Ihre Verwendung in Lebensmitteln ist also schlichtweg verboten. Das gleiche gilt für Arzneidrogen wie Johanniskraut oder Mistel. Auch sie haben in Lebensmitteln nichts zu suchen. Lediglich wenn sie in so geringen Mengen zugesetzt werden, dass sie nicht mehr wirken, ist der Zusatz erlaubt.

Weitere Informationen, Hintergrundliteratur und Unterrichtsmaterial zu Funktionellen Lebensmitteln:
aid-CD-ROM Nr. 3816: „Funktionelle Lebensmittel“, zu bestellen unter http://www.aid.de/shop

xxxxxx

wobei bei diesem Artikel noch nicht mal mögliche allergische/pseudoallergische Reaktionen Erwähnung fanden........

Gruß
Uli
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Für Euch gelesen: September 04 - von Uli - 19.09.2004, 08:53
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