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Anmerkung am Rande...........
#2
Passt leider auch zu diesem Thema....

Zitat:25.10.2010
?
Farbstoffe
Süßigkeiten-Hersteller drücken sich um Warnhinweis-Pflicht
Süßigkeiten im Supermarkt: Hersteller nutzen Übergangsfristen

Seit Juli muss auf Lebensmitteln mit synthetischen Farbstoffen ein Warnhinweis stehen. Doch bei einer Stichprobe von Verbraucherschützern fehlte der Aufdruck bei allen getesteten Produkten. Dabei sind die Stoffe für Allergiker durchaus gefährlich.

Hamburg - Der synthetische Farbstoff Tartrazin (E102) ist knallgelb und kann bei Allergikern zu heftigen Reaktionen führen. Dies thematisierte auch der \"Tatort\" am Sonntagabend, ein Teenager stirbt darin an einem allergischen Schock. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat nun verschiedene Produkte darauf getestet, ob auf ihnen Warnhinweis steht. Dazu sind die Lebensmittel-Hersteller seit Juli verpflichtet.


Das Ergebnis ist jedoch ernüchternd: In der Stichprobe von 13 Süßigkeiten fanden die Verbraucherschützer bei keinem Produkt den entsprechenden Hinweis. Auch freiwillige Informationen zur allergenen Wirkung für Asthmatiker und Neurodermitiker, gebe es nicht. Die Verbraucherzentrale hat die Ergebnisse auf ihrer Homepage veröffentlicht.


Illegal ist das Verhalten der Unternehmen allerdings trotz der gültigen Warnhinweispflicht nicht. Die Süßwarenfirmen nutzen lange Übergangsfristen. Das heißt: Was sie vor Juli produziert haben, dürfen sie noch verkaufen.

Warnhinweis \"nur ein halbherziger Kompromiss\"

Doch für Armin Valet von der Verbraucherzentrale soll damit nun Schluss sein: \"Die Verordnung wurde schon im März verabschiedet\", sagt er. Die Firmen hätten lange genug Zeit gehabt, sich auf die neue Rechtslage einzustellen.

Aus Sicht der Verbraucherschützer reicht der Warnhinweis zudem nicht aus. Wörtlich lautet er: \"kann die Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen\". Das sei ein halbherziger Kompromiss und ein Zugeständnis an die Industrie, kritisiert Valet - und fordert, die chemisch-synthetischen Azofarbstoffe in Lebensmitteln ganz zu verbieten. Als erfreulich wertete er, dass einige Anbieter die bedenklichen Stoffe bei ihren Produkten bereits gegen andere Färbemittel ausgetauscht haben.

Folgende Azofarbstoffe müssen mit Warnhinweisen gekennzeichnet werden: E 102 Tartrazin, E 104 Chinolingelb, E 110 Gelborange S, E 122 Azorubin, E 124A Chochenillerot A und E 129 Allurarot.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service...87,00.html



....ist doch .“super“? ...unsre „Industrie“ und die Gesetzgebung.......oder?

Uli


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Nachrichten in diesem Thema
Anmerkung am Rande........... - von Uli - 25.10.2010, 13:17
Re: Anmerkung am Rande........... - von Uli - 25.10.2010, 17:13
Re: Anmerkung am Rande........... - von Winona - 25.10.2010, 17:31

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