09.08.2004, 17:24
... bzw hat sich das "hohe haus" mit der frage beschaeftigt, warum danone behaupten darf, dass die "positive wirkung von actimel vom gesundheitsministerium amtlich bestaetigt wurde"
quelle: http://www.parlament.gv.at
ist mit einem augenzwinkern zu lesen ;-)
grinsegruss,
manu
Eingelangt am: 20.12.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend " Actimel - Werbung im Fernsehen"
Im ORF 1 und ORF 2 sowie in den Österreich-Fenstern deutscher Privatsender (z.B.
Pro7, RTL etc.) war in den letzten Monaten folgende Werbung für "Actimel" zu hören
bzw. zu sehen.
"...Die Studie über die positive Wirkung von Actimel wurde beim
Gesundheitsministerium eingereicht und amtlich bestätigt". (Dieser Text war auch am
Fernsehschirm abgebildet und zu sehen)."
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
soziale Sicherheit und Generationen nachstehende
Anfrage:
1. Ist Ihnen die zitierte Werbeeinschaltung bekannt?
2. Entspricht diese Werbung der österreichischen Rechtslage?
3. Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie dagegen unternehmen bzw. haben
Sie bereits unternommen?
4. Vom wem wurde eine Studie über die positive Wirkung von Actimel in Ihrem
Ministerium eingereicht?
5. Wann wurde diese Studie eingereicht?
6. Welche konkrete Stellungnahme wurde wann (Termin) durch Ihr
Bundesministerium zu dieser Studie abgegeben?
7. Ist es richtig, dass darin die positive Wirkung von Actimel amtlich (dh. durch Ihr
Bundesministerium) bestätigt wurde?
8. Worin besteht die positive Wirkung des Produkts Actimel?
und hier die antwort:
Eingelangt am: 19.02.2003
BM für soziale Sicherheit und Generationen
Ich beantworte die an mich gerichtete parlamentarische Anfrage Nr. 11/J des Abgeordneten
Mag. Johann Maier und Genossinnen wie folgt:
Frage 1:
Die zitierte Werbeeinschaltung ist mir bekannt.
Fragen 2 und 3:
Für das Produkt mit dem Namen „Actimel" der Firma Danone hat mein Ressort einen Bescheid
gemäß § 9 Abs.3 LMG 1975 (Zulassung gesundheitsbezogener Angaben) erlassen.
Die Zulassung erfolgte in Anlehnung an die Grundsätze des Erlasses vom 2. Juni 1999, GZ
341.901/31-VI/B/12/99, der im Internet in der Homepage meines Ressorts veröffentlicht ist, sowie
unter Berücksichtigung der im Verfahren vorgelegten Unterlagen.
In diesem Erlass wird als einschlägiges Beispiel für eine zulassungsfähige gesundheitsbezogene
Angabe folgendes angeführt: „Die probiotischen Kulturen....... unterstützen bei regelmäßigem
Genuss das Gleichgewicht der Darmflora, beeinflussen den Stoffwechsel positiv und stärken die
natürlichen Abwehrkräfte des Körpers".
Fragen 4 bis 6;
Die Fa. Danone legte ihre Unterlagen - wie bei der Zulassung gesundheitsbezogener Angaben
üblich - im Verfahren gemäß § 9 Abs. 3 LMG 1975 vor. Die Frage nach Terminen ist insofern
nicht von Bedeutung als die Firma als Partei des Verfahrens erst mit der bescheidmäßigen Zulas-
sung diese Angaben rechtmäßig verwenden darf.
Fragen 7 und 8:
Die Firma Danone verfügt über eine rechtskräftige bescheidmäßige Zulassung für gesundheitsbe-
zogene Angaben gemäß § 9 Abs. 3 LMG 1975 durch mein Ressort. Die positive Wirkung von
Actimel und anderen Probiotika wird durch die im zitierten Runderlass bzw. in der Antwort zu
den Fragen 2 und 3 angeführte Angabe klar zum Ausdruck gebracht.
quelle: http://www.parlament.gv.at
ist mit einem augenzwinkern zu lesen ;-)
grinsegruss,
manu
Eingelangt am: 20.12.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend " Actimel - Werbung im Fernsehen"
Im ORF 1 und ORF 2 sowie in den Österreich-Fenstern deutscher Privatsender (z.B.
Pro7, RTL etc.) war in den letzten Monaten folgende Werbung für "Actimel" zu hören
bzw. zu sehen.
"...Die Studie über die positive Wirkung von Actimel wurde beim
Gesundheitsministerium eingereicht und amtlich bestätigt". (Dieser Text war auch am
Fernsehschirm abgebildet und zu sehen)."
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
soziale Sicherheit und Generationen nachstehende
Anfrage:
1. Ist Ihnen die zitierte Werbeeinschaltung bekannt?
2. Entspricht diese Werbung der österreichischen Rechtslage?
3. Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie dagegen unternehmen bzw. haben
Sie bereits unternommen?
4. Vom wem wurde eine Studie über die positive Wirkung von Actimel in Ihrem
Ministerium eingereicht?
5. Wann wurde diese Studie eingereicht?
6. Welche konkrete Stellungnahme wurde wann (Termin) durch Ihr
Bundesministerium zu dieser Studie abgegeben?
7. Ist es richtig, dass darin die positive Wirkung von Actimel amtlich (dh. durch Ihr
Bundesministerium) bestätigt wurde?
8. Worin besteht die positive Wirkung des Produkts Actimel?
und hier die antwort:
Eingelangt am: 19.02.2003
BM für soziale Sicherheit und Generationen
Ich beantworte die an mich gerichtete parlamentarische Anfrage Nr. 11/J des Abgeordneten
Mag. Johann Maier und Genossinnen wie folgt:
Frage 1:
Die zitierte Werbeeinschaltung ist mir bekannt.
Fragen 2 und 3:
Für das Produkt mit dem Namen „Actimel" der Firma Danone hat mein Ressort einen Bescheid
gemäß § 9 Abs.3 LMG 1975 (Zulassung gesundheitsbezogener Angaben) erlassen.
Die Zulassung erfolgte in Anlehnung an die Grundsätze des Erlasses vom 2. Juni 1999, GZ
341.901/31-VI/B/12/99, der im Internet in der Homepage meines Ressorts veröffentlicht ist, sowie
unter Berücksichtigung der im Verfahren vorgelegten Unterlagen.
In diesem Erlass wird als einschlägiges Beispiel für eine zulassungsfähige gesundheitsbezogene
Angabe folgendes angeführt: „Die probiotischen Kulturen....... unterstützen bei regelmäßigem
Genuss das Gleichgewicht der Darmflora, beeinflussen den Stoffwechsel positiv und stärken die
natürlichen Abwehrkräfte des Körpers".
Fragen 4 bis 6;
Die Fa. Danone legte ihre Unterlagen - wie bei der Zulassung gesundheitsbezogener Angaben
üblich - im Verfahren gemäß § 9 Abs. 3 LMG 1975 vor. Die Frage nach Terminen ist insofern
nicht von Bedeutung als die Firma als Partei des Verfahrens erst mit der bescheidmäßigen Zulas-
sung diese Angaben rechtmäßig verwenden darf.
Fragen 7 und 8:
Die Firma Danone verfügt über eine rechtskräftige bescheidmäßige Zulassung für gesundheitsbe-
zogene Angaben gemäß § 9 Abs. 3 LMG 1975 durch mein Ressort. Die positive Wirkung von
Actimel und anderen Probiotika wird durch die im zitierten Runderlass bzw. in der Antwort zu
den Fragen 2 und 3 angeführte Angabe klar zum Ausdruck gebracht.
Wenn du dich über andere Mitmenschen ärgerst, dann sage dir "sie sind nur zu meiner Unterhaltung da"...