Oha, bin da auf was gestossen:
http://cms.g-ba.de/cms/upload/pdf/abs5/p...enzung.pdf
Pressemitteilung
Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß § 91 Abs. 5 SGB V
G-BA trifft in der Gesamtabwägung zur Ergänzung
der OTC-Übersicht Entscheidung für die Aufnahme
von Antihistaminika und Harnstoff
Siegburg, 16. November 2005 – Ärzte können künftig rezeptfreie An-
tihistaminika auf Kassenrezept für jene Patienten verordnen, die unter
schwerwiegenden Formen eines allergischen Schnupfens leiden. Vor-
aussetzung ist aber, dass eine Behandlung mit kortisonhaltigen Na-
sensprays allein nicht ausreichend ist. Diesen Beschluss hat der Ge-
meinsame Bundesausschuss (G-BA) gestern in Siegburg gefasst.
Ferner werden die Krankenkassen künftig auch die Kosten für rezept-
freie Harnstoff-Präparate für Patienten mit Ichthyose (Fischschuppen-
krankheit) übernehmen, nämlich dann, wenn es keine therapeutischen
Alternativen gibt.
Der G-BA hat nochmals sorgfältig geprüft, inwieweit die Kriterien für
die Aufnahme von Antihistaminika und harnstoffhaltigen Dermatika in
die OTC-Übersicht erfüllt sind. Die Studienlage hierzu zeigt sich im
Wesentlichen unverändert. „Der G-BA hat jedoch vor dem Hintergrund
eines unbestreitbaren Versorgungsbedarfes den ihm zustehenden Be-
wertungsrahmen zugunsten der Aufnahme der genannten Arzneimittel
in den gleichzeitig gezogenen Grenzen genutzt“, erklärte Dr. Rainer
Hess, Vorsitzender des G-BA, gestern in Siegburg. „Die künftige Ver-
ordnungsfähigkeit von Antihistaminika und harnstoffhaltigen Salben
entlastet vor allem auch Familien mit Kindern, die zurzeit diese Medi-
kamente selber zahlen müssen, ohne dass bei Ausgaben für rezept-
freie Medikamente eine Belastungsgrenze im Sinne einer sozialen Här-
tefallregelung vorgesehen ist“, so Hess weiter.
Der Beschluss, der zunächst dem Bundesministerium für Gesundheit
und Soziale Sicherung vorgelegt wird und erst nach erfolgter Nichtbe-
anstandung in Kraft tritt, wird in Kürze auf der Internetseite
http://www.g-ba.de/cms/front_content.php?idcat=56 veröffentlicht.
Zum Hintergrund:
Seit dem 1. Januar 2004 müssen gesetzlich versicherte Patienten alle
frei verkäuflichen Medikamente grundsätzlich selbst zahlen. Der G-BA
hat die Aufgabe, in einer Übersicht Arzneimittel zusammenzustellen,
die bei der Behandlung schwerwiegenden Erkrankungen als Therapie-
standard gelten und damit ausnahmsweise verordnungsfähig sind.
Nachdem die OTC-Übersicht am 16. März 2004 erstmalig beschlossen
wurde, nimmt der G-BA regelmäßige Aktualisierungen vor.