04.03.2007, 19:11
Zitat:Für zwölf Zutaten, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen können, besteht europaweit eine Kennzeichnungspflicht für verpackte Lebensmittel. Darüber hinaus sind weitere relevante Allergene bekannt, die bisher nicht gekennzeichnet werden müssen. Das BfR hat geprüft, ob auch eine Allergenität von Knoblauch bekannt ist und Knoblauch als Zutat gekennzeichnet werden sollte. mehr
(PDF-Datei, 114.1 KB)“
http://www.bfr.bund.de/cm/208/knoblauch_...loesen.pdf
...Betroffene berichten häufig von "Kreislauf-Problemen" oder dass ihnen die Hände und Füße "anschwellen", neben den anderen ( *normalen* ) allergischen Reaktionen..
Uli