17.11.2004, 22:18
leider noch etwas "löchrig" X(
Deutsches Ärzteblatt vom 16. 11. 2004
Ausland
Allergie auslösende Stoffe in Lebensmitteln künftig gekennzeichnet
BRÜSSEL/BERLIN. Für Allergiker wird das Einkaufen deutlich einfacher: Alle Lebensmittel-Zusatzstoffe, die allergische Reaktionen auslösen können, müssen ab sofort klar auf der Verpackung gekennzeichnet werden. Eine entsprechende EU-Vorschrift trat jetzt in Deutschland in Kraft, wie das Bundesministerium für Verbraucherschutz in Berlin mitteilte. Zutaten wie Milch, Eier, Fisch, Soja, Sesamkörner und Erdnüsse sollen damit auf den ersten Blick erkennbar sein. Bisher waren Allergie auslösende Stoffe häufig nur versteckt oder gar nicht auf Lebensmittelverpackungen gekennzeichnet.
Bislang mussten nur solche Zutaten ausgewiesen werden, die 25 Prozent oder mehr am Endprodukt ausmachen. Diese Regel entfällt: Bei einer Soße beispielsweise müssen ab sofort alle Zutaten wie Eier, Milch oder Senf klar gekennzeichnet werden, da eine allergische Reaktion auch durch kleine Mengen solcher Zutaten ausgelöst werden kann. Zudem dürfen Allergie auslösende Stoffe nicht mehr unter einem Oberbegriff versteckt sein. War bisher etwa auf einer Verpackung „Pflanzliches Öl“ ausgewiesen, konnte sich dahinter auch Erdnussöl verbergen. Künftig muss dagegen „Erdnußöl“ auf der Verpackung stehen. Dies gilt auch für Aromastoffe: Die oberflächliche Bezeichnung „natürlicher Aromastoff“ ohne genaue Angabe der Quelle ist künftig untersagt.
Auch sämtliche Inhaltsstoffe in alkoholischen Getränken, für die bisher eine Ausnahme galt, sind künftig kennzeichnungspflichtig. Damit müssen erstmals auch Sulfite in Getränken angegeben werden. Der unter anderem in Wein und Bier als Konservierungsmittel eingesetzte Stoff ruft bei vielen Menschen Unverträglichkeit hervor. Dies kann im schlimmsten Fall zu schweren Asthmaanfällen führen. /afp
*******
Das wäre die „gute“ Nachricht.....die allerdings noch einen Schönheitsfehler hat:
>> Lebensmittel, die den Vorschriften dieser Verordnung in der ab dem 13. November 2004 an geltenden Fassung nicht entsprechen, dürfen noch bis zum 24. November 2005 nach den bis zum 12. November 2004 geltenden Vorschriften gekennzeichnet und auch nach dem 24. November 2005 noch bis zum Aufbrauchen der Bestände in den Verkehr gebracht werden. <<
Es heißt also immer noch: aufpassen, bis die alten Chargen aufgebraucht sind........
Aber in der letzten Zeit kann man sowieso schon eine genauere Deklaration beobachten - vor allem kann man ziemlich geschockt sein, wenn sich bisher vermeintlich "cleane" Lebensmittel plötzlich als ziemliche "Allergenschleudern" herausstellen.....und man für bisherige unerklärliche Reaktion plötzlich eine Erklärung hat 8o 8o
Hoffnung nicht aufgeben- es kann nur besser werden- in dieser Beziehung!
Uli
Deutsches Ärzteblatt vom 16. 11. 2004
Ausland
Allergie auslösende Stoffe in Lebensmitteln künftig gekennzeichnet
BRÜSSEL/BERLIN. Für Allergiker wird das Einkaufen deutlich einfacher: Alle Lebensmittel-Zusatzstoffe, die allergische Reaktionen auslösen können, müssen ab sofort klar auf der Verpackung gekennzeichnet werden. Eine entsprechende EU-Vorschrift trat jetzt in Deutschland in Kraft, wie das Bundesministerium für Verbraucherschutz in Berlin mitteilte. Zutaten wie Milch, Eier, Fisch, Soja, Sesamkörner und Erdnüsse sollen damit auf den ersten Blick erkennbar sein. Bisher waren Allergie auslösende Stoffe häufig nur versteckt oder gar nicht auf Lebensmittelverpackungen gekennzeichnet.
Bislang mussten nur solche Zutaten ausgewiesen werden, die 25 Prozent oder mehr am Endprodukt ausmachen. Diese Regel entfällt: Bei einer Soße beispielsweise müssen ab sofort alle Zutaten wie Eier, Milch oder Senf klar gekennzeichnet werden, da eine allergische Reaktion auch durch kleine Mengen solcher Zutaten ausgelöst werden kann. Zudem dürfen Allergie auslösende Stoffe nicht mehr unter einem Oberbegriff versteckt sein. War bisher etwa auf einer Verpackung „Pflanzliches Öl“ ausgewiesen, konnte sich dahinter auch Erdnussöl verbergen. Künftig muss dagegen „Erdnußöl“ auf der Verpackung stehen. Dies gilt auch für Aromastoffe: Die oberflächliche Bezeichnung „natürlicher Aromastoff“ ohne genaue Angabe der Quelle ist künftig untersagt.
Auch sämtliche Inhaltsstoffe in alkoholischen Getränken, für die bisher eine Ausnahme galt, sind künftig kennzeichnungspflichtig. Damit müssen erstmals auch Sulfite in Getränken angegeben werden. Der unter anderem in Wein und Bier als Konservierungsmittel eingesetzte Stoff ruft bei vielen Menschen Unverträglichkeit hervor. Dies kann im schlimmsten Fall zu schweren Asthmaanfällen führen. /afp
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Das wäre die „gute“ Nachricht.....die allerdings noch einen Schönheitsfehler hat:
>> Lebensmittel, die den Vorschriften dieser Verordnung in der ab dem 13. November 2004 an geltenden Fassung nicht entsprechen, dürfen noch bis zum 24. November 2005 nach den bis zum 12. November 2004 geltenden Vorschriften gekennzeichnet und auch nach dem 24. November 2005 noch bis zum Aufbrauchen der Bestände in den Verkehr gebracht werden. <<
Es heißt also immer noch: aufpassen, bis die alten Chargen aufgebraucht sind........
Aber in der letzten Zeit kann man sowieso schon eine genauere Deklaration beobachten - vor allem kann man ziemlich geschockt sein, wenn sich bisher vermeintlich "cleane" Lebensmittel plötzlich als ziemliche "Allergenschleudern" herausstellen.....und man für bisherige unerklärliche Reaktion plötzlich eine Erklärung hat 8o 8o


Hoffnung nicht aufgeben- es kann nur besser werden- in dieser Beziehung!
Uli