07.01.2005, 23:33
Hallo Dreanna,
Die Umsetzung in nationales Recht wurde bisher jedoch von den Interessenverbänden der Industrie verhindert.
liebe Grüße
Sascha
Zitat:Original von DreannaDem ist leider (noch) nicht so. Die EU hatte eine Richltinie verabschiedet, die 2005 in nationales Recht umgesetz sein sollte, welche fordert, dass Werbung, die auf gesundheitliche Wirkungen ihres Produktes hinweist dies anhand klinischer Studien zu belegen habe (z.B. Aloe-Produkte oder Probiotika) und absichtliche Irreführung hinsichtlich der gesundheitlichen Wirkung eines Produktes (davon wären Nimm2, Yogurette, Katjes u.v.a.m. betroffen gewesen) unter Strafe stellt.
afaik dürfen Hersteller jedoch nciht lügen, sprich, getestetes muss an den angegebenen Versuchspersonen getestet sein.
Die Umsetzung in nationales Recht wurde bisher jedoch von den Interessenverbänden der Industrie verhindert.
liebe Grüße
Womit wir es oft zu tun haben?
Mit "Leidenden, die es sich selbst nicht eingestehen wollen, was sie sind, mit Betäubten und Besinnungslosen, die nur eins fürchten: zum Bewußtsein zu kommen." (Nietzsche 1887)
Mit "Leidenden, die es sich selbst nicht eingestehen wollen, was sie sind, mit Betäubten und Besinnungslosen, die nur eins fürchten: zum Bewußtsein zu kommen." (Nietzsche 1887)