09.07.2009, 14:23
Hallo, ich habe keine Ahnung wie das hier funktioniert!
Höheren Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung bei Allergien vor dem Sozialgericht abgelehnt – Berufungserhebung eingeleitet
Hallöle,
ich habe ein juristisches medizinisches Problem, ich bin ALG II-Empfänger und habe Sprue und Allergien (wie Vanillin und Zitronenöl, Paraffin, Konservierungsstoffe usw.). Nun erhalte ich vom JobCenter den z.Z. Höchstwert 70 € Mehrbedarf für Zöliakie/Sprue. Die Richterin vom Sozialgericht ist meinem Antrag nicht gefolgt, dass man zzgl. zum festgelegten Mehrbedarf mehr Geld / Monat für die Ernährung (bei Allergien) benötigt, um u.a. Lebensmittel zu finden, die zwar für Zöliakie-Patienten geeignet sind, aber dennoch Allergene enthalten.
Die Richterin führte aus: „die Notwendigkeit einer kostenaufwändigen Ernährung aus medizinischen Gründen im Hinblick auf die Zitronenöl- und Vanillinallergie sei nicht belegt.“
Die Frage lautet: Wie kann ich die kostenaufwändige Ernährung belegen? Gibt es irgendwelche Urteile, Foren etc. Ein detailliertes Haushaltsbuch reichte als Beleg vor dem Sozialgericht nicht aus. Man ist „generell der Auffassung, dass man die Allergene meiden muss und ein zusätzlicher Ernährungsmehrbedarf sei hieraus jedoch nicht ersichtlich“. Wie kann man in der Berufung argumentieren? Kann mir irgendjemand weiterhelfen?
Besten Dank Claudia
Höheren Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung bei Allergien vor dem Sozialgericht abgelehnt – Berufungserhebung eingeleitet
Hallöle,
ich habe ein juristisches medizinisches Problem, ich bin ALG II-Empfänger und habe Sprue und Allergien (wie Vanillin und Zitronenöl, Paraffin, Konservierungsstoffe usw.). Nun erhalte ich vom JobCenter den z.Z. Höchstwert 70 € Mehrbedarf für Zöliakie/Sprue. Die Richterin vom Sozialgericht ist meinem Antrag nicht gefolgt, dass man zzgl. zum festgelegten Mehrbedarf mehr Geld / Monat für die Ernährung (bei Allergien) benötigt, um u.a. Lebensmittel zu finden, die zwar für Zöliakie-Patienten geeignet sind, aber dennoch Allergene enthalten.
Die Richterin führte aus: „die Notwendigkeit einer kostenaufwändigen Ernährung aus medizinischen Gründen im Hinblick auf die Zitronenöl- und Vanillinallergie sei nicht belegt.“
Die Frage lautet: Wie kann ich die kostenaufwändige Ernährung belegen? Gibt es irgendwelche Urteile, Foren etc. Ein detailliertes Haushaltsbuch reichte als Beleg vor dem Sozialgericht nicht aus. Man ist „generell der Auffassung, dass man die Allergene meiden muss und ein zusätzlicher Ernährungsmehrbedarf sei hieraus jedoch nicht ersichtlich“. Wie kann man in der Berufung argumentieren? Kann mir irgendjemand weiterhelfen?
Besten Dank Claudia