16.05.2006, 12:33
ich hab jetzt mal von einer vorlesung in sachen
prävention gekramt. der satz ist mir damals schon
im gedächtnis geblieben:
der mensch gilt als objekt der pathogenen Wirkungen von Risikoeinflüssen auf seine umwelt; je nach schwere und häufung der multiplikativ angreifenden risiken entscheidet sich die erkrankungswahrscheinlichkeit, die person wird auf das kräfteparallelogramm einer experimentell simulierbaren stimulus-response-resultante reduziert.
(gerhardt, zit. n. böllert)
ob man eigentlich schmerzensgeld von der bundesregierung einklagen kann, da die ja wohl
letztendlich für die verseuchung der lebensmitteln
mit sämtlichen e-nummern und sonstigen zusätzen
verantwortlich ist?
ziemlich wütend
grüßt rantanplan
prävention gekramt. der satz ist mir damals schon
im gedächtnis geblieben:
der mensch gilt als objekt der pathogenen Wirkungen von Risikoeinflüssen auf seine umwelt; je nach schwere und häufung der multiplikativ angreifenden risiken entscheidet sich die erkrankungswahrscheinlichkeit, die person wird auf das kräfteparallelogramm einer experimentell simulierbaren stimulus-response-resultante reduziert.
(gerhardt, zit. n. böllert)
ob man eigentlich schmerzensgeld von der bundesregierung einklagen kann, da die ja wohl
letztendlich für die verseuchung der lebensmitteln
mit sämtlichen e-nummern und sonstigen zusätzen
verantwortlich ist?
ziemlich wütend
grüßt rantanplan
irgendwie bin ich mit der gesamtsituation unzufrieden!