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Überweisungsschein / Fragen hierzu
#1
Mal "dumm" gefragt: Braucht man so einen Überweisungsschein überhaupt? Ich dachte, man kann auch ohne zu einem Facharzt gehen (allerdings muss man dann die 10,- € evtl. nochmal zahlen)...
Oder gab's eine Änderung, von der ich noch nix weiß? ?(
Grüße,
Ulrike

Wer Licht am Ende des Tunnels sieht, den sollte die Entfernung nicht kümmern.

Kurzanamnese Ulrike
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#2
Soweit ich weiß brauch man keinen Schein aber dann muss man halt nochmal 10€ zahlen!

LG
Never surrender!
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#3
Aber nur, wenn man im aktuellen Quartal noch nicht beim Hausarzt etc. war (und das Glück hatte ich schon ein paarmal :] ).
Grüße,
Ulrike

Wer Licht am Ende des Tunnels sieht, den sollte die Entfernung nicht kümmern.

Kurzanamnese Ulrike
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#4
Also entweder braucht man einen Überweisungsschein oder man drückt nochmal 10 € ab. Eins von beiden muß sein. Allein die Tatsache, daß man in dem Quartal schon beim Hausarzt war, hilft einem ohne Überweisungsschein dann beim Facharzt auch nicht weiter.

Allerdings könnte auch ein anderer Facharzt, bei dem man in dem Quartal schon war, einen Überweisungsschein ausstellen. Also z.B., wenn man vom Hausarzt zum HNO-Arzt überwiesen wurde, dann kann dieser theoretisch einen Überweisungsschein zum Internisten etc ausstellen. Vielleicht wäre das ja eine Möglichkeit.

Gruß,
Aeryn
Entweder man lebt oder man ist konsequent
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#5
Hallo Aeryn,

Zitat:wenn man vom Hausarzt zum HNO-Arzt überwiesen wurde, dann kann dieser theoretisch einen Überweisungsschein zum Internisten etc ausstellen


Das stimmt leider nicht. Einen Überweisungsschein kannst Du Dir immer nur von dem Arzt holen, wo Du Deine 10,- Euro bezahlt hast.

Die Erfahrung mußte ich vor kurzem machen Sad.

LG
Micha
... und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir: "Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen!" ... und ich lächelte und war froh, und es kam schlimmer...!
Antworten
#6
Hi Micha,

das stimmt net so ganz. Aber vielleicht es regional ja auch (mal wieder) unterschiedlich.
Bei uns ist das so: Ohne Überweisungsschein vom Hausarzt kann man auch zu den folgenden Ärzten (man muss dann halt jedesmal 10 Teuro dalassen): Internist, Hautarzt/Allergologe, Psychologe, Psychater, Orthopäde, Gynäkologe, Urologe, Rhematologe und noch ein paar andere (die mir grade nicht einfallen).

Viele liebe Grüsse
Bubi
Antworten
#7
Hallo Bubi,
das stimmt schon, was Du schreibst. Aber was Aeryn geschrieben hat, nicht.

Beispiel: Wenn ich zum Frauenarzt gehe, zahle ich meine 10,- Euro. Dann lasse ich mir eine Überweisung zum Internisten geben. Wenn ich dann zum Orthopäden will, bekomme ich die Überweisung nicht vom Internisten sondern vom Frauenarzt.

Also immer der Arzt, bei dem Du die 10,- Euro gelöhnt hat, kann eine Überweisung ausstellen. Ein Arzt, bei dem Du per Überweisung gelandet bist, nicht.

LG
Micha
... und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir: "Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen!" ... und ich lächelte und war froh, und es kam schlimmer...!
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#8
Hallo,

vielleicht kann die weitere Debatte um Ü-Schein-Fragen hier weitergeführt werden, damit Neo's Thread hierdurch nicht völlig den Zusammenhang verliert. - Wäre das o.k.?

Grüße,
Lena
Antworten
#9
Dies ist die Fortsetzung der Diskussion aus diesem Thread:
http://www.lebensmittelallergie.info/thr...#post11236
Irgendwann wird am Horizont ein riesiger Kuh-Arsch erscheinen und die ganze Welt zuscheißen. <br />Kurzanamnese Benita
Antworten
#10
Hallo micha,

Zitat:Einen Überweisungsschein kannst Du Dir immer nur von dem Arzt holen, wo Du Deine 10,- Euro bezahlt hast.


Zitat:Beispiel: Wenn ich zum Frauenarzt gehe, zahle ich meine 10,- Euro. Dann lasse ich mir eine Überweisung zum Internisten geben. Wenn ich dann zum Orthopäden will, bekomme ich die Überweisung nicht vom Internisten sondern vom Frauenarzt.



Es ist aber trotzdem so, wie ich es ursprünglich geschrieben hatte. Deine Infos sind leider falsch. Es gibt auch keine regionalen Unterschiede, sondern höchstens Ärzte die keine Ahnung haben oder denen es zuviel ist, Ü-Scheine auszustellen.

Nachzulesen z. B. hier

http:///www.bkk-oetker.de/index.php?a=420

Auszugsweise zitiert:

Der Hausarzt kann Sie an alle Fachärzte zuzahlungsfrei überweisen,
also zum Beispiel auch zum Gynäkologen oder zum Augenarzt.
Grundsätzlich kann jeder Facharzt zur Weiterbehandlung an einen
anderen Facharzt überweisen.
Überweisungen zu Ärzten desselben
medizinischen Fachgebiets sind nur in Ausnahmefällen zulässig. Wenn
Sie also bei einem anderen Facharzt eine zweite Meinung einholen
möchten, müssen Sie in der Regel auch ein zweites Mal die
Praxisgebühr zahlen, da zwei verschiedene Vertragsärzte konsultiert
werden.


Oder ganz ausführlich gibt es Infos zur Praxisgebühr (aus Sicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung), für alle die es ganz genau wissen wollen, unter

http://daris.kbv.de/daris/doccontent.dll...880&Page=1

Dein betreffender Arzt war halt schlecht informiert oder unwillig. Das wäre ja der totale Ringelreihen, wenn man immer wieder zur ersten Praxis laufen müßte. Nirgendwo ist die Rede davon, daß man die Ü-Scheine nur dort bekommt, wo man die 10 € abgedrückt hat. Was ich durch meine eigene Erfahrung auch bestätigen kann. Ich werde regelmäßig von einem Facharzt zum anderen überweisen, obwohl ich die Praxisgebühr zunächst beim Hausarzt zahle.

Gruß,
Aeryn
Entweder man lebt oder man ist konsequent
Antworten


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