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" Gen- Milch"
#1
Zitat:stern.de - 11.3.2008 - 18:06
URL: http://www.stern.de/wirtschaft/unternehm...13849.html
BGH-Urteil

Greenpeace darf weiter \"Gen-Milch\" sagen



Im Dauerstreit mit Müller-Milch hat sich die Umweltorganisation Greenpeace erneut durchgesetzt und darf Produkte der Mokerei weiter als \"Gen-Milch\" bezeichnen. Dieser Begriff sei von der Meinungsfreiheit geschützt, so die Karlsruher Bundesrichter.

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace darf die Produkte der Molkerei Müller auch weiterhin als \"Gen-Milch\" bezeichnen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wies am Dienstag eine Revision des Müller-Konzerns zurück, nachdem das Oberlandesgericht (OLG) Köln die Bezeichnung bereits in der Vorinstanz als Meinungsäußerung gewertet hatte. Müller hatte auf Unterlassung geklagt. Den Begriff \"Gen-Milch\" hatte Greenpeace vor mehreren Jahren unter anderem auf Plakaten benutzt, um auf die genmanipulierten Pflanzen im Tierfutter der Theo Müller GmbH & Co. KG (Aretsried/Bayern) hinzuweisen. Von Müller war auf Anfrage zunächst keine Stellungnahme zu bekommen.
Gegen Verwendung von Genmais als Kuh-Futter
Greenpeace kritisiert seit Jahren, dass Müller für seine Produkte Milch von Kühen verwende, die Futter aus gentechnisch veränderten Pflanzen erhalten hätten. In diesem Zusammenhang hatte es in den vergangenen Jahren immer wieder eine Vielzahl von öffentlichkeitswirksamen Aktionen gegeben.
Die Bezeichnung sei lediglich der plakative Oberbegriff einer Greenpeace-Kampagne, urteilte der VI. Zivilsenat des BGH. Sie werde schlagwortartig benutzt für die Ablehnung der Umweltschützer gegen eine bestimmte Produktion von Milchprodukten. Es sei in diesem Zusammenhang unerheblich, aus welchem Futtermittel die Milch hergestellt worden sei. \"Denn selbst wenn ein Einfluss der angewandten Verfahren auf die Beschaffenheit von Milch und Milchprodukten nicht besteht oder nicht nachweisbar ist, weist der Begriff 'Gen-Milch' aus sich heraus keinen unwahren konkreten Tatsachenkern auf\", entschieden die BGH-Richter.
Greenpeace beklagt mangelnde Kennzeichnung
Dagegen hatte das Landgericht Köln die Verwendung des Begriffs in erster Instanz nur mit Einschränkungen genehmigt. Es müsse bei der Bezeichnung stets auch darauf hingewiesen werden, dass die Müller-Produkte selbst nicht gentechnisch verändert seien oder dass sich nach derzeitigem wissenschaftlichem Stand keine Anteile der veränderten Futtermittel nachweisen ließen. Das Kölner OLG hatte danach die Klage Müllers Ende 2006 wiederum abgewiesen.

Greenpeace sieht durch das Urteil die Rechte der Verbraucher gestärkt. \"Meinungsfreiheit und Transparenz bleiben damit wichtiger als die Interessen von Unternehmen, die Verwendung von Gen-Pflanzen verschleiern\", sagte die Gentechnik-Expertin der Organisation, Ulrike Brendel.

Für tierische Produkte wie Milch, Fleisch oder Eier gibt es nach der EU-Verordnung zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel keine Kennzeichnungspflicht. (Urteil vom 11. März 2008 - VI ZR 7/07)

...weiter so Big Grin Big Grin Big Grin Big Grin Big Grin Big Grin Big Grin Big Grin Big Grin
....auch wenn`s nur ein "klitzekleiner" Beitrag zum Umdenken sein sollte..... X(

Uli
Antworten
#2
...dass Greenpeace die Wahrheit aussprechen und die Dinge beim Namen nennen darf. Auch wenn es ein steiniger Weg ist, ich hoffe weiterhin auf Gerechtigkeit!

Martin
Antworten


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