06.02.2009, 15:38
Zitat:Mit Verordnung (EG) Nr. 41/2009 vom 20. Januar 2009 hat der europäische Verordnungs-geber nunmehr die Zusammensetzung und Kennzeichnung von Lebensmitteln geregelt, die für Menschen mit einer Glutenunvertäglichkeit geeignet sind. Nach der genannten Verord-nung dürfen solche Lebensmittel beim Verkauf an den Endverbraucher einen Glutengehalt von höchstens 100 mg/kg aufweisen. Bei Lebensmitteln, die für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit bestimmt sind, handelt es sich um solche, die aus einer Zutat oder mehreren Zutaten aus Weizen, Roggen, Gerste, Hafer oder ihren Kreuzungen bestehen oder diese enthalten und die zur Reduzierung ihres Glutengehaltes in spezieller Weise verarbeitet wurden.Als "glutenfrei" darf bezeichnet werden, was bis zu 20 mg/ kg enthält........... ??? >
http://www.krellundweyland.de/newsletter...r_2009.pdf
....und wie passt das zusammen?
Zitat:Zum Schutz Zöliakie-Kranker verlangt die Gesellschaft permanente Nachweise, dass die Lebensmittel wirklich frei von Gliadin sind. „Voraussetzung für eine Lizenzierung sind aktuelle Analysen aller betreffenden Produkte“, sagt Anett Ebock, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der DZG. Im ersten Jahr müssen die Hersteller vier Analysen für jeden Artikel erbringen, in den Folgejahren zwei pro Jahr. Weil selbst kleinste Mengen des Eiweißes ein Risiko darstellen, lassen die Produzenten jede Charge prüfen. „Die Messmethoden sind so ausgereift, dass schon geringste Spuren nachgewiesen werden können“, versichert Angelika Welz vom Qualitätsmanagement beim Babykost-Hersteller Holle. Trotz der hohen Anforderungen, die Produzenten erfüllen müssen, bietet der Markt eine breite Auswahl: Etwa 45 000 Artikel tragen derzeit das Ährenzeichen.?
http://www.schrotundkorn.de/2009/200902e03.php
....diese 20 mg dürfte wohl eine sogenannte >> kleinste Menge<< darstellen!
Hier dürfte wohl eher zum Nutzen der Industrie-Lobby ein Gesetz erlassen worden sein - denn im Interesse der Betroffenen!
Uli
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